
Sie haben eine Kündigung bekommen und wissen nicht was zu tun ist?
Das wichtigste ist zunächst, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen.
Denn wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, hat nur drei Wochen Zeit das Arbeitsgericht anzurufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung. Sollte diese Frist verstreichen, so ist eine Anrufung des Arbeitsgerichts nur in Ausnahmefällen zulässig.
Eine Kündigung kann aus vielen Gründen unwirksam sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz.
Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und im Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann ist eine Kündigung immer unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dies gilt bei:
In diesem Fall muss eine Kündigung durch einen dieser Gründe begründet sein. Eine Kündigung ohne Grund ist ausgeschlossen. Daher sollten Sie Ihre Kündigung in jedem Fall überprüfen lassen.
Besonderer Kündigungsschutz besteht insbesondere für:
Zusammengefasst sind Kündigungen extrem fehleranfällig. Häufig werden Kündigungen zu schnell ausgesprochen und andere mildere Mittel nicht bedacht.
Für Arbeitnehmer besteht oftmals die Möglichkeit die Zahlung einer Abfindung durchzusetzen.
Die Kosten von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden häufig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren.

Mit Wirkung zum 1. August 2022 trat das neue Nachweisgesetz in Kraft. Es stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und verpflichtet Arbeitgeber, die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.
Was ist neu?
Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten des Arbeitgebers deutlich. Neben den bisherigen Angaben wie Arbeitsort, Arbeitszeit und Entgelt muss der Arbeitgeber nun auch Auskunft geben über:
Fristen und Formvorschriften
Der Arbeitgeber hat je nachdem, welche Angabe betroffen ist, vom ersten Tag der Arbeitsleistung bis zu einem Monat nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses Zeit, die Nachweise zu erbringen. Die Niederschrift muss schriftlich erfolgen und kann nicht elektronisch übermittelt werden.
Bußgelder bei Verstößen
Verstößt der Arbeitgeber gegen die Nachweispflichten, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.
Chancen und Risiken
Arbeitnehmer profitieren vom neuen Gesetz, da sie nun mehr Klarheit und Rechtssicherheit über ihre Arbeitsbedingungen haben.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen des Gesetzes erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden.
Handlungsempfehlungen
Fazit
Das neue Nachweisgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich mit den Regelungen des Gesetzes vertraut machen und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Gerne berate ich Sie – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – zum neuen Nachweisgesetz und den damit verbundenen Chancen und Risiken. Vereinbaren Sie zeitnah ein Beratungsgespräch mit meinem Büro.
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